Den Personalausweis verlängern, einen Wohnsitz ummelden, einen Termin im Bürgerbüro buchen: Für vieles führt heute der erste Weg auf die Website des Rathauses. Und genau dort scheitern erstaunlich viele Menschen. Ich habe deshalb die Websites aller 210 Städte und Gemeinden in Mittelfranken geprüft und das Ergebnis als Digital-Atlas Mittelfranken 2026 veröffentlicht. Hier erzähle ich, warum.
Die Beobachtung: Behörden-Websites sind oft schwer zu bedienen
Ich beschäftige mich seit 20 Jahren mit Websites – mit Ladezeiten, Strukturen, Suchmaschinen und inzwischen auch mit KI-Assistenten. Wenn ich selbst etwas bei einer Behörde erledigen muss, fällt mir immer wieder dasselbe auf: Viele Seiten sind aufwendig zu bedienen. Tief verschachtelte Menüs, PDF-Formulare, die sich auf dem Smartphone nicht ausfüllen lassen, Buttons, die man mit dem Daumen kaum trifft.
Für mich ist das lästig. Für viele andere ist es eine echte Hürde. Sobald irgendeine Einschränkung dazukommt, wird es schwierig: ein altes oder kleines Endgerät, eine Sehschwäche, zittrige Hände, wenig Erfahrung mit dem Internet, Deutsch als Zweitsprache. Ältere Menschen, die nicht mehr so gut sehen. Menschen mit Behinderung, die mit Screenreader oder Tastatur unterwegs sind. Gerade diese Menschen sind aber oft auf das Rathaus angewiesen – und haben keine Wahl, auf eine andere Website auszuweichen.
Der Kern meiner Motivation
Eine Behörden-Website ist kein Angebot, das man nutzen kann oder nicht. Sie ist für viele der einzige bequeme Weg zu einer Leistung, auf die sie Anspruch haben. Deshalb sollte sie für alle funktionieren – nicht nur für die, die sich gut im Netz zurechtfinden.
Der Widerspruch: Unternehmen sollen, Behörden müssten längst
Der zweite Anlass kam aus meinem Arbeitsalltag. Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Viele Unternehmen im Mittelstand haben in den vergangenen Monaten Geld und Zeit investiert, um Online-Shops, Buchungsstrecken und Formulare barrierefrei zu machen. Das ist richtig so. Ich habe mich aber gefragt: Wie halten es eigentlich die, die solche Regeln machen?
Öffentliche Stellen sind nämlich schon deutlich länger verpflichtet. Die EU-Richtlinie 2016/2102 schreibt barrierefreie Websites für Behörden vor, in Bayern umgesetzt über das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz und die BayBITV. Seit September 2020 gilt das auch für bestehende Websites, inklusive einer Erklärung zur Barrierefreiheit, die gut auffindbar sein soll.
Wenn der Staat von Unternehmen verlangt, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu machen, sollte er selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Ob das passiert, wollte ich nicht aus dem Bauch heraus beurteilen, sondern messen.
Was der Atlas misst – und was er zeigt
Für den Digital-Atlas habe ich alle 210 Gemeinde-Websites in Mittelfranken in vier Bereichen bewertet: Technik und Performance, Barrierefreiheit, digitaler Bürgerservice und Lesbarkeit für Suchmaschinen und KI. Gemessen wurde mit Google Lighthouse und einem eigenen Check der Startseiten an zwei Messtagen im September 2026.
Das Gesamtbild ist besser als sein Ruf: Im Schnitt erreichen die Websites 65 von 100 Punkten, 61 Gemeinden kommen auf 70 Punkte und mehr. Bei der Barrierefreiheit zeigt sich aber genau die Lücke, die mich zu dem Projekt gebracht hat:
- 132 von 210 Websites verlinken eine Erklärung zur Barrierefreiheit direkt auf der Startseite. Bei 78 Gemeinden war sie dort nicht zu finden.
- Ein Angebot in Leichter Sprache verlinken nur 17 Gemeinden, eines in Gebärdensprache 25.
- Positiv: 150 Gemeinden führen von der Startseite direkt zu Online-Diensten.
Wichtig ist mir die Einordnung: Ein automatisierter Check ersetzt keinen BITV-Test und sagt nichts darüber, ob eine Website rechtlich konform ist. Er zeigt aber deutlich, wo es hakt – und wo es schon sehr gut läuft.
Warum ich keine Schlusslichter nenne
Ich hätte eine Flop-Liste veröffentlichen können. Das hätte vermutlich mehr Klicks gebracht. Ich habe es bewusst nicht getan. Hinter jeder Gemeinde-Website stehen Menschen in kleinen Verwaltungen, die oft nebenbei für die Website zuständig sind, mit wenig Budget und begrenzter Technik.
Spannender finde ich die Vorbilder. Ganz vorne stehen überwiegend kleinere Gemeinden, allen voran Lehrberg mit 87,4 Punkten. Große Verwaltungen sind nicht automatisch digitaler. Das ist eine gute Nachricht: Es braucht kein riesiges Budget, sondern Aufmerksamkeit für die richtigen Stellschrauben. Jede Gemeinde kann sich auf der Karte ansehen, wo sie steht, und bei mir kostenlos einen Detail-Check anfordern.
Was Gemeinden und Unternehmen daraus machen können
Für Gemeinden: drei schnelle Schritte
- Erklärung zur Barrierefreiheit verlinken. Gut sichtbar im Footer jeder Seite – das ist eine Sache von Minuten.
- Eine Seite in Leichter Sprache anlegen. Was macht das Rathaus, wie erreiche ich es, wie buche ich einen Termin? Das hilft sehr vielen Menschen.
- Strukturierte Daten ergänzen. Öffnungszeiten, Adresse und Zuständigkeiten maschinenlesbar hinterlegen, damit Google und KI-Assistenten sie korrekt ausgeben.
Für Unternehmen: Barrierefreiheit ist auch Sichtbarkeit
Was Menschen mit Einschränkung hilft, hilft fast immer auch Suchmaschinen und KI-Assistenten: klare Struktur, beschriftete Bilder, verständliche Sprache, schnelle Ladezeiten. Barrierefreiheit ist deshalb nicht nur Pflicht, sondern ein Baustein für SEO und GEO.
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Der Digital-Atlas ist meine eigene Digital-PR-Kampagne. Dasselbe Format entwickle ich für Unternehmen und Organisationen: ein Thema mit Nachrichtenwert, saubere Daten, eine Landingpage mit Karte und Downloads und die Pressearbeit dazu. Mehr über Datenstudien & Digital PR
Häufige Fragen
Was ist der Digital-Atlas Mittelfranken?
Ein Website-Check der offiziellen Internetauftritte aller 210 Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Mittelfranken. Bewertet werden Technik und Ladezeit, Barrierefreiheit, digitaler Bürgerservice sowie die Lesbarkeit für Suchmaschinen und KI-Assistenten. Karte, Daten und Methodik sind frei nutzbar.
Müssen Behörden-Websites barrierefrei sein?
Ja. Öffentliche Stellen sind über die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten und eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. In Bayern ist das im Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz und der Bayerischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung umgesetzt. Für bestehende Websites gilt die Pflicht seit September 2020.
Welche Unternehmen betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten – etwa Online-Shops, Buchungs- und Bankdienstleistungen. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Ob Ihr Angebot betroffen ist, sollten Sie im Einzelfall rechtlich prüfen lassen.
Sagt der Atlas, ob eine Gemeinde-Website rechtskonform ist?
Nein. Der Atlas prüft automatisiert ausgewählte Merkmale der Startseite. Das ersetzt keinen BITV-Test und trifft keine Aussage über die rechtliche Konformität. Er zeigt Tendenzen und gute Beispiele.
Fazit: messen statt meckern
Ich wollte nicht nur sagen, dass Behörden-Websites oft schwer zu bedienen sind, sondern zeigen, wo es gut läuft und wo nicht. Der Digital-Atlas macht das für Mittelfranken sichtbar – mit offenen Daten, die jede Redaktion, Gemeinde und interessierte Bürgerin nutzen kann. Ich aktualisiere ihn einmal im Jahr.
Stand: 7. Oktober 2026. Rechtliche Hinweise dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.







